Ryanair compensation claims (German)

Entschädigungsansprüche gegen Ryanair für stornierte Flüge

Giambrone bearbeitet zur Zeit eine Reihe von Anfragen in Bezug auf das aktuelle Debakel um die irische low-cost Fluggesellschaft Ryanair hinsichtlich der Abwicklung der massenhaften Flugstornierungen aufgrund der "der Häufung an Urlaubzeiten von Kabinenpersonal und Piloten". Die irische Fluggesellschaft kündigte eine 2% ige Verringerung der Linienflüge bis Ende Oktober an, was dazu führte, dass 400.000 Buchungen innerhalb von sechs Wochen abgesagt wurden.

Es scheint, dass Ryanair gegen das EU-Recht verstoßen hat, da die Gesellschaft es versäumt hat, den Kunden mitzuteilen, dass hinsichtlich der stornierten Flüge ein Recht auf Entschädigung nach europäischem Recht besteht. Die Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Entschädigungsregelungen zu verfassen, die gelten, wenn Flugstornierung gemacht werden und wir haben Grund zu der Annahme, dass Ryanair dies bisher versäumt hat, so dass viele Passagiere nicht wissen, wie sie ihre Rechte geltend machen können.

Passagiere, die versuchen, auf die Ryanair-Website zuzugreifen, um das Online-Formular für eine Entschädigung auszufüllen, müssen sich mit konstanten Anfragen zur Kontobewertung und Passwortänderung herumschlagen, um dann mit einer Kundenreferenznummer versehen zu werden, die nicht funktioniert. Einige der "glücklichen" Passagiere, die es geschafft haben, einen Ersatzflug zu bekommen, werden für Dienstleistungen, die sie bereits in der ursprünglichen Buchung bezahlt haben, nochmals zur Kasse gebeten.


Mehr als 315.000 Passagiere sind von den Flugstornierungen betroffen und angesichts des Versagens von Ryanair, Ersatzflüge zu organisieren und/oder Rückerstattungen und Entschädigungen zu zahlen, wie dies nach EU-Recht vorgeschrieben ist, erwägen wir, eine Klage gegen die irische Fluggesellschaft im Namen der europäischen Passagiere, die von diesem Ryanair-Chaos betroffen sind, einzureichen, um die Rechte der betroffenen Passagiere einzufordern und ihr das Gewicht einer Sammelklage zu verleihen, welche Ryanair dazu zwingt mehr Aufmerksamkeit auf sie richten und die Forderungen früher zu bearbeiten als wenn sie von Einzelpersonen geltend gemacht werden würden

Die EU-Verordnung 261/2004 gibt den Fluggästen, die sich in der von Ryanair verursachten Situation befinden, klare Rechte. Alle Betroffenen haben Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen und Stornierungen. Dies gilt auch für Überbuchungen und stornierte Verbindungsflüge. Die Fluggesellschaften sind auch verpflichtet, den Kunden ein klare schriftliche Aufklärung über die Entschädigung und deren Geltendmachung zu geben.
Dazu muss der Flug von einem EU-Flughafen starten, dann unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft, oder bei Ankunft an einem EU-Flughafen von einer EU-Fluggesellschaft betrieben werden.

Passagiere können eine Rückerstattung für den Rückflug beantragen, auch wenn es nur der Hinflug storniert wird, vorausgesetzt, der Passagier ist nicht mehr an dem Rückflug interessiert. Passagiere, die einen Ersatzflug wählen, haben auch Anspruch auf Betreuung (Essen, Trinken und Unterkunft) während ihrer Wartezeit auf den neuen Flug, so dass es unabdinglich ist, die Quittungen für alle während der Wartezeit getätigten Ausgaben aufzubewahren. Ryanair ist dazu verpflichtet, die zusätzlichen Kosten von Hotels, Taxis und Aufwendungen, die den betroffenen Kunden entstanden, sind zu erstatten.

Ryanair hat erklärt, dass sie Flüge von anderen Fluggesellschaften nicht erstatten  wird und hat sich geweigert, Passagiere auf Flügen mit konkurrierenden Fluggesellschaften umzubuchen, da dies nach deren Auffassung nicht in der  EU-Verordnung 261/2004 geregelt ist. Wir widersprechen dieser Interpretation der EU-Vorschriften, da die Zivilluftfahrtbehörde (CAA) eindeutig bestätigt hat, dass, wenn eine alternative Fluggesellschaft zum endgültigen Bestimmungsort "deutlich früher" fliegt, jeder Passagier das Recht hat, auf eine andere Fluggesellschaft umgebucht zu werden.

Giambrone wird für die Geltendmachung der den betroffenen Passagieren zustehenden Rechte kämpfen und dafür sorgen, dass Ryanair zur Rechenschaft gezogen wird.

Wenn Sie von den Ryanair Stornierungen betroffen sind, wenden Sie sich an Giambrone und wir werden mit Ihnen die verschiedenen Optionen besprechen, die Ihnen zu einer angemessenen Entschädigung verhelfen können.

Unsere Rechtsanwälte benötigen Ihre Flugnummer und die Zahlungsmodalitäten, die Sie bei dem Buchungsvorgang angegeben hatten. Wenn Sie andere Dienstleistungen wie Autovermietung gebucht hatten oder zusätzliche Ausgaben für Hotels, Taxis, Essen und Getränke, zusätzliche Flüge mit anderen Fluggesellschaften hatten oder andere Verluste erlitten haben, dann sollten diese Informationen auch in Ihren Entschädigungsanspruch miteinbezogen werden.

Sie erreichen uns per Email unter clientservices@giambronelaw.com oder unter der Telefonnummer 089 3803 5332. Alternativ können Sie auch online eine Anfrage stellen.

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